AG Brandenburg, Az.: 31 C 14/16
Urteil vom 11.05.2018
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Zug-um-Zug gegen Rückgabe der Golden-Retriever-Hündin „….“ (Chipnummer………..) einen Betrag in Höhe von 900,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem …