Unfallschaden: Abschleppkosten zur Heimatwerkstatt erstattungsfähig
Das Gericht entschied im Fall des Verkehrsunfalls, dass die Beklagte an den Kläger sowohl die bereits anerkannten 165,00 € als auch zusätzliche 331,30 € plus Zinsen für Abschleppkosten zahlen muss. Die Höhe dieser Kosten wurde …
