Kollision zweier jeweils rückwärts ausparkender Fahrzeuge
AG München – Az.: 336 C 56/19 – Urteil vom 18.10.2019
1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 909,42 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz …