LG Potsdam – Az.: 12 O 96/18 – Urteil vom 05.09.2019
1. Das Versäumnisurteil vom 15.01.2019 bleibt aufrechterhalten.
2. Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Verfahrens.
3. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von …
