LG Magdeburg, Az.: 9 O 451/14, Urteil vom 19.11.2015
1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden …
