LG Wuppertal, Az.: 6 O 1/16, Urteil vom 06.10.2017
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.852,80 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.08.2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die …
