AG Dortmund, Az.: 125 C 1870/96
Urteil vom 16.04.1996
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 800,00 DM abzuwenden, falls …