LG Hamburg, Az.: 313 T 38/11, Beschluss vom 28.03.2011
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 14.02.2011 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek vom 08.02.2011, Az.: 823 C 26/11 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert der …