Landgericht Dortmund
Az: 10 O 12/13
Urteil vom 03.01.2014
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.811,38 EUR (i. W.: zweitausendachthundertundelf 38/100 Euro) nebst 8 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.01.2013 sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe …