AG München, Az.: 191 C 7180/13, Urteil vom 19.08.2014
1. Das Versäumnisurteil vom 13.05.2013 wird aufgehoben und die Klage wird abgewiesen.
2. Der Beklagte trägt die Kosten der Säumnis, der Kläger hat die übrigen Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. …