AG Erfurt, Az.: 5 C 429/09, Urteil vom 30.09.2010
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 111,87 Euro nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 26.08.2008 zuzüglich 5,00 Euro für vorgerichtliche Mahnkosten zu zahlen.
Im Übrigen …
