ArbG Kaiserslautern, Az.: 1 Ca 188/12
Urteil vom 20.06.2012
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigungen der Beklagten vom 16.01/19.01.2012 zum 30.09.2012 nicht aufgelöst wird.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.…
