AG Stuttgart – Az.: 42 C 5643/17 – Urteil vom 21.08.2018
1. Die Beklagten bezahlen als Gesamtschuldner an die Klägerin 476,72 € nebst Zinsen in Hä-he von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seitdem 10.01.2018.
2. Die Beklagten bezahlen als …