AG Lörrach – Az.: 1 M 300/22 – Beschluss vom 25.08.2022
1. Die Erinnerung der Gläubigerin vom 31.03.2022 gegen den Kostenansatz wird zurückgewiesen.
2. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
Gründe:
Die Erinnerung ist zwar zulässig, jedoch unbegründet.…
