LG Münster – Az.: 23 O 34/16 – Urteil vom 01.07.2016
Die Beklagte wird verurteilt, das an sie verpachtete Objekt N (ehemals Diskothek „B“) mit sämtlichen Räumlichkeiten sowie der zum Objekt gehörenden Parkplatzfläche von circa 30.000 qm an den Kläger …
