LG Dortmund – Az.: 21 O 139/15 – Urteil vom 19.09.2016
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 10.923,61 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.07.2014 zu zahlen.
Die Beklagten werden …
